Nein. An Sonn- und Feiertagen darf der Rasenmäher bundesweit nicht laufen – ganz egal, ob er laut oder leise ist. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) verbietet den Betrieb motorbetriebener Gartengeräte an Ruhetagen ganztägig. Werktags – also von Montag bis Samstag – dürfen Sie dagegen mähen, allerdings nur zwischen 7 und 20 Uhr. Wer sich nicht daran hält, riskiert Ärger mit den Nachbarn, ein Bußgeld oder sogar eine zivilrechtliche Unterlassungsklage.
Die gesetzliche Grundlage: 32. BImSchV, § 7
Die Regeln stehen in § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, kurz 32. BImSchV. Sie ist seit dem 6. September 2002 in Kraft und gilt in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Erholungsgebieten sowie Kur- und Klinikgebieten – also überall dort, wo Menschen wohnen und Ruhe erwarten dürfen.
Die Verordnung kennt genau zwei Ausnahmen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen, und wenn eine akute Gefahr abgewehrt werden muss – etwa nach einem Unwetter –, darf das Gerät auch außerhalb der Zeiten laufen. Für den normalen Sonntagsschnitt im Garten gibt es dagegen keine Ausnahme.
Die erlaubten Mähzeiten im Überblick
Für den klassischen Rasenmäher – egal ob Benzin, Elektro oder Akku – gelten diese Zeiten:
| Tag | Rasenmäher & Co. | Besonders laute Geräte (z. B. Laubbläser, Freischneider) |
|---|---|---|
| Montag bis Samstag | 7.00 bis 20.00 Uhr | nur 9.00 bis 13.00 und 15.00 bis 17.00 Uhr |
| Sonntag und Feiertag | ganztägig verboten | ganztägig verboten |
Wichtig: Der Samstag zählt als Werktag. Sie dürfen also am Samstagvormittag oder -nachmittag ganz normal mähen – nur eben nicht vor 7 und nicht nach 20 Uhr. Für die besonders lauten Geräte wie Laubbläser oder Freischneider gelten werktags die engeren Fenster am Vor- und Nachmittag: die Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr ist für sie tabu. Einzige Ausnahme: Geräte mit EU-Umweltzeichen sind von diesen zusätzlichen Einschränkungen befreit.
Gilt das Verbot auch für leise Elektro- und Akkumäher?
Ja. Das ist der Punkt, bei dem die meisten Missverständnisse entstehen. Entscheidend ist nicht die Lautstärke, sondern der Motor. Sobald ein Gerät motorbetrieben ist – also auch ein leiser Elektromäher oder Akkumäher – fällt es unter die Verordnung und darf an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden. Wer sonntags mähen will, muss also auf Geräte ganz ohne Motor ausweichen, zum Beispiel einen handbetriebenen Spindelmäher.
Darf der Mähroboter sonntags fahren?
Auch der Mähroboter ist ein motorbetriebenes Gerät und fällt damit unter die Verordnung – an Sonn- und Feiertagen sollte er also stehen bleiben. Klug programmiert, fährt er ohnehin nur an Werktagen innerhalb der erlaubten Zeiten, sodass am Wochenende gar kein Schnitt mehr nötig ist. Ein guter Rat am Rande: Lassen Sie den Roboter nachts nicht laufen. Igel sind nachtaktiv und werden von den Geräten regelmäßig schwer verletzt.
Was darf man am Sonntag im Garten tun?
Nicht alles ist am Sonntag verboten – nur alles, was einen Motor hat. Leise Gartenarbeit ohne Motor ist erlaubt, solange sie niemanden stört:
- Mähen mit dem handbetriebenen Spindelmäher
- Unkraut zupfen, mit dem Rechen arbeiten
- Pflanzen gießen und per Hand schneiden
- Laub mit der Hand aufsammeln
Faustregel: Was ohne Motor auskommt und leise bleibt, ist sonntags in Ordnung.
Aufgepasst: Ihre Gemeinde darf strenger sein
Die Verordnung aus Berlin ist nur das Mindestmaß. Länder und Kommunen dürfen weitergehende Regeln zum Lärmschutz erlassen – und viele tun das auch. So kennen manche Gemeinden eine Mittagsruhe etwa von 13 bis 15 Uhr, oder Kleingartenvereine haben eigene Ruhezeiten in der Satzung stehen. Wer ganz sicher gehen will, fragt beim Ordnungsamt oder auf der Website der Gemeinde nach. Das dauert fünf Minuten und erspart viel Ärger.
Was droht, wenn man trotzdem mäht?
Zuerst einmal droht das Naheliegende: eine Beschwerde der Nachbarn. An einem stillen Sonntag fällt jeder Motor sofort auf, und oft landet die Sache schnell beim Ordnungsamt. Das kann ein Bußgeld verhängen – die genaue Höhe hängt vom Einzelfall und der Gemeinde ab. Daneben hat der gestörte Nachbar einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch nach §§ 1004 und 906 BGB, kann also gerichtlich durchsetzen, dass das Sonntagsmähen aufhört. Und ganz praktisch: Ein Streit über den Gartenzaun dauert meist länger als jedes Bußgeldverfahren. Es lohnt sich also, den Sonntag einfach zu überspringen.
Häufige Fragen
Darf ich sonntags Rasen mähen, wenn der Mäher sehr leise ist?
Nein. Die Lautstärke spielt keine Rolle – entscheidend ist, ob ein Motor eingebaut ist. Auch ein leiser Elektromäher darf sonntags nicht laufen.
Ist der Samstag ein Werktag?
Ja. Am Samstag dürfen Sie zwischen 7 und 20 Uhr ganz normal mähen.
Darf der Mähroboter sonntags fahren?
Nein. Mähroboter sind motorbetriebene Geräte und fallen unter das Sonntagsverbot. Programmieren Sie sie auf die Werktage.
Was darf ich sonntags im Garten machen?
Alles, was ohne Motor auskommt und leise bleibt: Unkraut zupfen, Rechen, Gießen, Schneiden per Hand oder Mähen mit dem Spindelmäher.
Gelten die Regeln auch auf dem Dorf?
Ja, die 32. BImSchV gilt bundesweit. Gemeinden können aber eigene, strengere Regeln haben – ein Blick in die lokale Satzung schafft Klarheit.
Was passiert, wenn der Nachbar trotzdem sonntags mäht?
Sprechen Sie ihn zunächst freundlich an – oft ist Unwissenheit der Grund. Hilft das nicht, können Sie das Ordnungsamt einschalten oder einen Unterlassungsanspruch geltend machen.



