Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

  • GesellschaftRasenmäher auf grünem Rasen

    Darf man sonntags Rasen mähen? Die klaren Regeln und Zeiten

    Nein. An Sonn- und Feiertagen darf der Rasenmäher bundesweit nicht laufen – ganz egal, ob er laut oder leise ist. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) verbietet den Betrieb motorbetriebener Gartengeräte an Ruhetagen ganztägig. Werktags – also von Montag bis Samstag – dürfen Sie dagegen mähen, allerdings nur zwischen 7 und 20 Uhr. Wer sich nicht daran hält, riskiert Ärger…

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