Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
-
Gesellschaft
Darf man sonntags Rasen mähen? Die klaren Regeln und Zeiten
Nein. An Sonn- und Feiertagen darf der Rasenmäher bundesweit nicht laufen – ganz egal, ob er laut oder leise ist. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) verbietet den Betrieb motorbetriebener Gartengeräte an Ruhetagen ganztägig. Werktags – also von Montag bis Samstag – dürfen Sie dagegen mähen, allerdings nur zwischen 7 und 20 Uhr. Wer sich nicht daran hält, riskiert Ärger…
Weiterlesen »