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Wie lange ist ein Führerschein gültig? Gültigkeit, Umtausch & Kosten

„Wie lange ist ein Führerschein gültig?“ – diese Frage stellen sich Millionen Autofahrer in Deutschland, denn seit 2013 sind Führerscheine nur noch befristet gültig. Und für alle alten, unbefristeten Führerscheine läuft eine Umtauschpflicht, die gestaffelt bis 2033 gilt. Aktuell sind die Karten aus den Jahren 2002 bis 2004 an der Reihe: Sie müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht sein. In diesem Artikel erfahren Sie, wie lange Ihr Führerschein gültig ist, wann Sie umtauschen müssen und was das kostet.

Frage Antwort auf einen Blick
Wie lange ist ein Führerschein gültig? 15 Jahre – für alle Karten, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden
Ist auch die Fahrerlaubnis befristet? Nein – die Erlaubnis zu fahren bleibt unbefristet, nur das Dokument läuft ab
Wo steht das Ablaufdatum? Auf der Vorderseite der Karte: Feld 4a ist das Ausstellungsdatum, Feld 4b das Ablaufdatum
Wer muss jetzt umtauschen? Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 – Frist: 19. Januar 2027
Was kostet der Umtausch? Rund 30 bis 40 Euro insgesamt (Gebühr, Passfoto, optional Versand)
Brauche ich eine neue Prüfung? Nein – weder Fahrprüfung noch ärztliche Untersuchung (bei Pkw-Klassen)

Wie lange ist ein Führerschein gültig? Die 15-Jahre-Regel

Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine in Deutschland nur noch als EU-Kartenführerschein mit einer Gültigkeit von 15 Jahren ausgestellt. Wichtig ist der Unterschied: Die Fahrerlaubnis – also Ihr Recht, ein Auto zu fahren – bleibt unbefristet gültig. Nur das Dokument selbst, die Plastikkarte, läuft nach 15 Jahren ab und muss erneuert werden. Das Ablaufdatum finden Sie direkt auf der Vorderseite Ihrer Karte: Feld 4a zeigt das Ausstellungsdatum, Feld 4b das Ablaufdatum. Ein abgelaufener Führerschein bedeutet also nicht, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren – Sie brauchen nur ein neues Dokument.

Umtauschpflicht: Wer muss wann tauschen?

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Fristen sind in der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung gestaffelt. Für Papierführerscheine (grauer Lappen oder rosa Schein, bis 31. Dezember 1998 ausgestellt) richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr: Wer vor 1953 geboren wurde, hat bis 2033 Zeit; alle anderen Fristen (1953–1958 bis 2022, 1959–1964 bis 2023, 1965–1970 bis 2024, ab 1971 bis 2025) sind bereits abgelaufen. Für Kartenführerscheine ab 1. Januar 1999 zählt das Ausstellungsjahr: 1999 bis 2001 mussten bis zum 19. Januar 2026 getauscht sein, 2002 bis 2004 sind bis zum 19. Januar 2027 dran, 2005 bis 2007 bis 2028, und so weiter bis 2012 und 18. Januar 2013 mit Frist 2033. Maßgeblich ist immer das Ausstellungsjahr der Karte (Feld 4a), nicht das Jahr Ihrer Fahrprüfung. Die aktuelle Phase betrifft also alle, deren Karte 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurde – das bestätigt auch die offizielle Seite des Landkreises Kulmbach zum Pflichtumtausch.

Umtausch beantragen: Ablauf, Unterlagen und Kosten

Den Umtausch beantragen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Landratsamts oder Ihrer Stadtverwaltung – oft geht das auch online oder per Formular im Einwohnermeldeamt. Mitbringen müssen Sie Ihren alten Führerschein, Ihren Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Passfoto (wie beim Personalausweis). Die Kosten liegen in der Regel bei rund 30 bis 40 Euro insgesamt: Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Landkreis etwa 25 bis 30 Euro (häufig 26,50 Euro), das Passfoto kostet etwa 5 bis 15 Euro, und wer sich den neuen Führerschein nach Hause schicken lassen will, zahlt rund 5 bis 7 Euro für den Direktversand. Eine neue Fahrprüfung ist nicht nötig, und für die Pkw-Klassen ist auch keine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Nach der Bearbeitung erhalten Sie den neuen Kartenführerschein – den alten bekommen Sie auf Wunsch entwertet zurück.

Was passiert, wenn der Führerschein abgelaufen ist?

Wer die Umtauschfrist verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, wenn er bei einer Kontrolle mit einem abgelaufenen Dokument erwischt wird. Ihre Fahrerlaubnis erlischt dadurch nicht – Sie dürfen also nicht einfach nicht mehr fahren, nur weil das Dokument abgelaufen ist, aber Sie sollten den Umtausch schnell nachholen. Wichtig: Fahren ohne gültiges Dokument kann im Ausland zu größeren Problemen führen, denn dort wird ein abgelaufener Führerschein nicht immer akzeptiert. Tauschen Sie deshalb rechtzeitig um – am besten einige Wochen vor Ablauf der Frist, damit die Bearbeitungszeit kein Problem wird.

Besondere Regeln: Lkw, Bus und internationaler Führerschein

Für die Lkw- und Bus-Klassen C und D (sowie C1, C1E, D1, D1E, CE und DE) gelten strengere Regeln: Der Führerschein ist dort nur 5 Jahre gültig und muss mit einer ärztlichen Untersuchung und einem Sehtest verlängert werden. Auch Berufskraftfahrer unterliegen zusätzlichen Schulungspflichten. Der internationale Führerschein ist ein separates Dokument, das Ihren nationalen Führerschein ergänzt – er ist in der Regel 3 Jahre gültig und muss immer zusammen mit dem nationalen Führerschein mitgeführt werden. Er wird ebenfalls bei der Führerscheinstelle ausgestellt. Führerscheine aus Staaten außerhalb der EU sind in Deutschland in der Regel nur 6 Monate gültig, danach muss eine deutsche Fahrerlaubnis erworben werden.

Häufige Fragen zur Gültigkeit des Führerscheins

Wie lange ist ein Führerschein gültig?

Ein Kartenführerschein, der seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist 15 Jahre gültig. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unbefristet – nur das Dokument muss erneuert werden.

Bis wann muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?

Das hängt vom Ausstellungsjahr ab: Karten aus 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen spätestens bis zum 19. Januar 2033 getauscht sein. Wer vor 1953 geboren wurde, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis 2033 Zeit.

Was kostet der Führerscheinumtausch?

Insgesamt rund 30 bis 40 Euro: etwa 25 bis 30 Euro Verwaltungsgebühr, 5 bis 15 Euro für das biometrische Passfoto und optional rund 5 bis 7 Euro für den Direktversand nach Hause.

Muss ich für den Umtausch eine neue Prüfung machen?

Nein. Für den Umtausch ist weder eine Fahrprüfung noch – bei den Pkw-Klassen – eine ärztliche Untersuchung nötig. Nur bei den Lkw- und Bus-Klassen C und D ist eine Untersuchung vorgeschrieben.

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?

Es droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Ihre Fahrerlaubnis bleibt bestehen, aber Sie sollten den Umtausch schnell nachholen – vor allem, wenn Sie im Ausland fahren wollen.

Wie lange ist der internationale Führerschein gültig?

Drei Jahre. Er gilt nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein und wird bei der Führerscheinstelle ausgestellt.

Maria Schneider

Maria Schneider ist Ratgeber-Autorin bei DeutschePulse. Sie schreibt praktische Anleitungen und Erklärstücke zu Alltagsfragen – vom Vertrag kündigen bis zu Regeln rund um Haus und Garten. Ihre Texte helfen Leserinnen und Lesern, schnell die richtige Antwort zu finden.

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