Gesellschaft

Fall Fabian: Prozess gegen Gina H. in Rostock läuft

Seit Ende April 2026 läuft vor dem Landgericht Rostock der Prozess im Fall des getöteten Fabian (8) aus Güstrow. Angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die in den Berichten der Presse nur als Gina H. bezeichnet wird. Wichtig ist dabei eines von Anfang an: Der Prozess läuft noch, es gibt kein Urteil – und bewiesen ist bislang nichts. Die Angeklagte bestreitet die Tat. Für sie gilt wie für jeden Angeklagten die Unschuldsvermutung, bis ein Gericht rechtskräftig entschieden hat.

Was im Fall Fabian geschehen ist

Fabian verschwand am 10. Oktober 2025 in Güstrow. Der Achtjährige war an diesem Tag zunächst allein in der Wohnung seiner Mutter geblieben und dann spurlos verschwunden. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach dem Jungen. Vier Tage später, am 14. Oktober 2025, wurde seine Leiche an einem Tümpel bei Klein Upahl südlich von Güstrow gefunden. Nach Angaben der Ermittler starb Fabian durch mehrere Messerstiche. Zudem soll versucht worden sein, den Leichnam zu verbrennen.

Der Fall löste in ganz Deutschland große Anteilnahme aus. Die Polizei ermittelte über Monate, der Fall war auch Thema in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“. Im November 2025 wurde schließlich eine Frau festgenommen, die seitdem in Untersuchungshaft sitzt.

Was die Staatsanwaltschaft Gina H. vorwirft

Die Staatsanwaltschaft Rostock wirft der Angeklagten heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Nach Darstellung der Anklage soll Gina H. den Jungen am 10. Oktober 2025 unter einem Vorwand aus der Wohnung seiner Mutter gelockt und zu dem Tümpel bei Klein Upahl gebracht haben. Dort soll sie ihn mit mindestens sechs Messerstichen getötet haben. Später soll sie den Leichnam mit Grillanzünder in Brand gesetzt haben, vermutlich um Spuren zu verwischen.

Als mögliches Motiv geht die Anklage davon aus, dass die Angeklagte Fabian als Hindernis für eine Wiederaufnahme ihrer Beziehung zu dessen Vater angesehen haben soll. Gina H. war bis August 2025 rund vier Jahre mit Fabians Vater liiert. All das sind Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die das Gericht im laufenden Verfahren prüft – keine feststehenden Tatsachen. Ob sich der Ablauf so zugetragen hat, entscheidet allein das Gericht am Ende des Prozesses.

Die Angeklagte bestreitet die Tat

Gina H. weist die Vorwürfe zurück. Sie sitzt seit dem 7. November 2025 in Untersuchungshaft und hat sich zu den Anschuldigungen im Prozess bislang nicht eingelassen. Auch das gehört zur Wahrheit dieses Verfahrens: Aus dem Schweigen oder aus einzelnen Aussagen darf niemand auf Schuld oder Unschuld schließen. Fabians Mutter nimmt als Nebenklägerin am Prozess teil.

So steht der Prozess in Rostock

Die Hauptverhandlung begann am 28. April 2026 vor dem Landgericht Rostock, den Vorsitz führt Richter Holger Schütt. Inzwischen fanden mehr als 30 Verhandlungstage statt, an denen Zeugen gehört und Videos sowie weitere Beweismittel ausgewertet wurden. Ende September 2026 lehnte das Gericht die letzten zusätzlichen Beweisanträge der Verteidigung ab, darunter den Antrag auf ein neues Gutachten zu Handy- und Bewegungsdaten.

Anfang Oktober 2026 sagte der psychiatrische Sachverständige Peter Keiper aus. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Angeklagte zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt voll schuldfähig gewesen sei; eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit schloss er aus. Er diagnostizierte bei ihr eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ, die höchstens mittelgradig ausgeprägt sei, sowie psychopathische Anteile. Wichtig: Dieses Gutachten beantwortet nur die Frage der Schuldfähigkeit. Es ist kein Beweis dafür, dass die Angeklagte die Tat begangen hat – diese Frage muss das Gericht anhand aller Beweise gesondert entscheiden.

Warum nur der Name „Gina H.“ genannt wird

In sozialen Netzwerken kursiert ein vollständiger Name der Angeklagten. Dieser Name ist von offizieller Seite nicht bestätigt. Gerichte, Staatsanwaltschaft und seriöse Medien nennen die Angeklagte aus gutem Grund nur „Gina H.“: Solange ein Verfahren läuft und kein Urteil gesprochen ist, schützen die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten ihre Identität. Wer den im Netz verbreiteten Namen übernimmt, verbreitet möglicherweise eine falsche Zuschreibung – bestätigt ist er nicht.

Wann fällt das Urteil?

Nach der aktuellen Planung des Gerichts könnte das Urteil am 10. November 2026 verkündet werden. Vorsitzender Richter Holger Schütt brachte diesen Termin im Prozess ins Spiel und sagte: „Das ist der Plan des Gerichtes.“ Fest steht der Termin damit noch nicht – er kann sich verschieben, etwa wenn noch wichtige Zeugen gehört oder Beweismittel zugelassen werden. Erst mit dem Urteil wird sich zeigen, wie das Gericht die Beweise bewertet. Bis dahin bleibt es bei der Unschuldsvermutung.

Häufige Fragen zum Fall Fabian

Ist Gina H. bereits verurteilt?

Nein. Der Prozess vor dem Landgericht Rostock läuft noch. Es gibt kein Urteil, und für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Was wird Gina H. vorgeworfen?

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den achtjährigen Fabian im Oktober 2025 getötet und seinen Leichnam angezündet zu haben. Die Angeklagte bestreitet die Tat. Die Vorwürfe sind bislang nicht bewiesen.

Wann wird das Urteil im Fall Fabian erwartet?

Das Gericht plant die Urteilsverkündung derzeit für den 10. November 2026. Der Termin ist eine Planung und kann sich noch ändern.

Warum wird der volle Name der Angeklagten nicht genannt?

Weil er offiziell nicht bestätigt ist und die Angeklagte bis zu einem rechtskräftigen Urteil Persönlichkeitsrechte hat. Seriöse Medien berichten deshalb nur von „Gina H.“.

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