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Wie viel kostet ein neuer Personalausweis?

Ein neuer Personalausweis ist seit Februar 2026 teurer geworden: Wer 24 Jahre oder älter ist, zahlt jetzt 46 Euro statt bisher 37 Euro. Jüngere Antragsteller zahlen 27,60 Euro. Dazu können noch Kosten für das Passfoto und – wer es eilig hat – für einen vorläufigen Ausweis oder den Direktversand kommen. In diesem Artikel finden Sie alle aktuellen Gebühren im Überblick, dazu was Sie zum Termin mitbringen müssen und wie lange der neue Ausweis gilt.

Leistung Kosten seit 07.02.2026
Personalausweis ab 24 Jahren 46,00 Euro (vorher 37,00 Euro)
Personalausweis unter 24 Jahren 27,60 Euro (vorher 22,80 Euro)
Lichtbild in der Behörde 6,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Direktversand nach Hause 15,00 Euro
Online-Ausweisfunktion einschalten, PIN ändern gebührenfrei
Gültigkeit 10 Jahre (ab 24) bzw. 6 Jahre (unter 24)

Die neuen Gebühren seit Februar 2026

Am 7. Februar 2026 sind bundesweit neue Gebühren für Personalausweise in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte am 30. Januar 2026 über die Erhöhung entschieden, die Regelung wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Grund für die Anpassung sind gestiegene Herstellungskosten bei den Ausweisherstellern und ein höherer Verwaltungsaufwand. Die Gebühren gelten einheitlich in ganz Deutschland – Ihre Stadt legt sie nicht selbst fest.

Die Staffelung nach Alter bleibt: Wer bei Antragstellung 24 Jahre oder älter ist, zahlt 46 Euro. Wer jünger ist, zahlt 27,60 Euro. Die Erhöhung betrifft Neuausstellungen genauso wie Ersatzdokumente: Wer den Ausweis wegen Verlust neu beantragt, zahlt ebenfalls den neuen Satz, sofern der Antrag nach dem Stichtag gestellt wurde. Die Gebühren für den Reisepass blieben dagegen unverändert – ein Reisepass mit 32 Seiten kostet weiterhin 70 Euro (ab 24) beziehungsweise 37,50 Euro (unter 24).

Was kostet der Ausweis insgesamt?

Rechnen Sie mit mehr als der reinen Ausweisgebühr. Die Gesamtkosten hängen davon ab, was Sie zusätzlich brauchen:

  • Nur der Ausweis: 46 Euro (ab 24) oder 27,60 Euro (unter 24) – wenn Sie Ihr digitales Passfoto schon mitbringen.
  • Plus Foto in der Behörde: 6 Euro extra, wenn das Lichtbild direkt im Bürgeramt erstellt wird. Seit dem 1. Mai 2025 akzeptieren die Behörden nur noch digitale Passbilder – ein ausgedrucktes Foto vom Automaten reicht nicht mehr.
  • Plus Direktversand: 15 Euro extra, wenn der fertige Ausweis per Zustellservice direkt zu Ihnen nach Hause kommen soll, statt dass Sie ihn im Amt abholen.
  • Beispielrechnung: Ein 30-Jähriger, der Foto und Direktversand nutzt, zahlt 46 + 6 + 15 = 67 Euro. Ein 20-Jähriger mit eigenem digitalen Foto und Abholung im Amt zahlt nur 27,60 Euro.

Die Gebühr zahlen Sie in der Regel direkt bei der Antragstellung, meist bar oder per EC-Karte. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem Bürgeramt, welche Zahlungsarten dort akzeptiert werden.

Wo beantrage ich den Ausweis?

Den Personalausweis beantragen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde – meist das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Eine Beantragung per Post oder online ist nicht möglich, weil Ihre Identität geprüft und in der Regel ein Fingerabdruck genommen wird. Viele Ämter verlangen einen Termin, den Sie online oder telefonisch vereinbaren. Wie die Gebühren vor Ort genau abgerechnet werden, zeigt zum Beispiel die offizielle Seite der Stadt Lauf mit den aktuellen Sätzen (Personalausweis bei der Stadt Lauf).

Mitbringen sollten Sie: Ihren bisherigen Ausweis (oder bei Verlust eine Verlustmeldung), ein aktuelles digitales biometrisches Passfoto beziehungsweise den QR-Code eines zertifizierten Fotostudios, und – falls vorhanden – Ihre Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren müssen in der Regel die Sorgeberechtigten mitkommen oder zustimmen.

Wie lange dauert es, bis der Ausweis da ist?

Die Bearbeitungszeit hängt von Ihrer Behörde und von der Bundesdruckerei ab. Rechnen Sie mit mehreren Wochen zwischen Antrag und Abholung – wer verreisen will, sollte den Antrag also nicht auf den letzten Drücker stellen. Die genaue Dauer nennt Ihnen Ihr Bürgeramt beim Termin. Wer sofort ein Dokument braucht, kann zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis für 10 Euro beantragen: Er wird in der Regel sofort ausgestellt, gilt aber nur drei Monate.

Vorläufiger Ausweis und Direktversand: Wann lohnt sich das?

Der vorläufige Personalausweis lohnt sich, wenn Ihr alter Ausweis abgelaufen oder verloren ist und Sie kurzfristig ein gültiges Dokument brauchen – etwa für eine Reise oder einen Behördengang. Er kostet 10 Euro und ersetzt den regulären Ausweis für bis zu drei Monate, bis der neue da ist.

Der Direktversand für 15 Euro lohnt sich, wenn Sie nicht noch einmal zum Amt fahren wollen oder können: Der fertige Ausweis kommt dann per Zustellservice zu Ihnen nach Hause. Beachten Sie, dass dafür in der Regel eine persönliche Übergabe vorgesehen ist – planen Sie also ein, dass jemand anwesend sein muss.

Was ist mit der Online-Ausweisfunktion und der PIN?

Der neue Personalausweis enthält die Online-Ausweisfunktion (eID): Damit weisen Sie sich im Internet sicher aus, etwa bei Behörden oder Banken. Das Einschalten der Funktion, das Entsperren und das Neusetzen der PIN sind gebührenfrei. Ihren PIN-Brief erhalten Sie nach der Beantragung per Post – bewahren Sie die PIN gut auf, denn ohne sie funktioniert die Online-Funktion nicht. Ein elektronisches Signaturzertifikat, falls Sie es wünschen, kostet extra; den Preis legt der jeweilige Anbieter fest.

Häufige Fragen zu den Kosten des Personalausweises

Wie viel kostet ein neuer Personalausweis 2026?

46 Euro für Personen ab 24 Jahren, 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren. Dazu kommen 6 Euro, wenn das Foto in der Behörde gemacht wird, und optional 15 Euro für den Direktversand.

Warum ist der Ausweis teurer geworden?

Die Gebühren wurden zum 7. Februar 2026 bundesweit angehoben, weil die Herstellungskosten und der Verwaltungsaufwand gestiegen sind. Vorher kostete der Ausweis 37 Euro (ab 24) beziehungsweise 22,80 Euro (unter 24).

Wie lange ist der Personalausweis gültig?

Zehn Jahre, wenn Sie bei Antragstellung 24 oder älter sind, und sechs Jahre, wenn Sie jünger sind. Der vorläufige Personalausweis gilt nur drei Monate.

Muss ich den Ausweis persönlich beantragen?

Ja. Die Antragstellung erfolgt persönlich bei der Personalausweisbehörde, weil Ihre Identität geprüft wird. Eine Beantragung per Post oder vollständig online ist nicht möglich.

Kann ich noch ein ausgedrucktes Passfoto mitbringen?

Nein. Seit dem 1. Mai 2025 akzeptieren die Behörden nur noch digitale Passbilder – entweder direkt in der Behörde erstellt (6 Euro) oder als QR-Code aus einem zertifizierten Fotostudio.

Was kostet ein neuer Ausweis bei Verlust?

Die gleichen Gebühren wie bei einer Neuausstellung: 46 Euro (ab 24) beziehungsweise 27,60 Euro (unter 24). Melden Sie den Verlust zusätzlich, damit der alte Ausweis gesperrt wird – das gilt besonders, wenn die Online-Ausweisfunktion aktiviert war.

Maria Schneider

Maria Schneider ist Ratgeber-Autorin bei DeutschePulse. Sie schreibt praktische Anleitungen und Erklärstücke zu Alltagsfragen – vom Vertrag kündigen bis zu Regeln rund um Haus und Garten. Ihre Texte helfen Leserinnen und Lesern, schnell die richtige Antwort zu finden.

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